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   VGH Bayern, 28.02.2014 - 15 CS 13.1863   

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VGH Bayern, 28.02.2014 - 15 CS 13.1863 (https://dejure.org/2014,5147)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28.02.2014 - 15 CS 13.1863 (https://dejure.org/2014,5147)
VGH Bayern, Entscheidung vom 28. Februar 2014 - 15 CS 13.1863 (https://dejure.org/2014,5147)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 20.02.2003 - 15 B 00.1363

    Stellplatzpflicht bei Nutzungsänderung; Begriff der Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2014 - 15 CS 13.1863
    Allein die (auch langjährige) Nichtweiterführung einer genehmigten Nutzung reicht daher in aller Regel nicht aus, um auf einen dauerhaften Verzichtswillen schließen zu können (vgl. BayVGH, U. v. 20.2.2003 - 15 B 00.1363 - VGH n.F. 56, 82/87; U.v. 1.2.2007 - 2 B 05.2470 - VGH n.F. 60, 215/216 f.).

    Ein solcher Umstand kann - schon mit Blick auf die damit verbundenen Investitionen - regelmäßig dann angenommen werden, wenn eine andere Nutzung aufgenommen wird (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2003 - 15 B 00.1363 - VGH n.F. 56, 82/88; VGH BW, U.v. 4.3.2009 - 3 S 1467/07 - BauR 2009, 1881; vgl. auch BVerwG, B.v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 - NVwZ 2001, 557 f.; Schlarmann/Ruttloff, DVBl 2012, 869/872).

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2014 - 15 CS 13.1863
    Zu diesen Betrieben zählen Kfz-Werkstätten, die Karosseriereparaturarbeiten durchführen, schon deswegen nicht, weil sie nach der grundsätzlich gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 4 B 60/07 - NVwZ 2008, 786 Rn. 10 ff.; BayVGH, U.v. 8.3.2013 - 15 B 10.2922 - juris Rn. 23; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2013, § 4 BauNVO Rn. 73) aufgrund ihrer geräuschintensiven Arbeiten das Wohnen stören (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.1975 - IV B 37.75 - BauR 1975, 396; OVG Rh-Pf, U.v. 14.1.2000 - 1 A 11751/99 - BauR 2000, 527; Stock in König/Roeser/ Stock, BauNVO, § 4 Rn. 41a).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2014 - 15 CS 13.1863
    Ob eine neue Nutzung von der Baugenehmigung für die bisherige Nutzung noch umfasst wird oder eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung vorliegt, beurteilt sich grundsätzlich danach, ob die Variationsbreite der genehmigten Nutzung überschritten wird und für die geänderte Nutzung andere bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Anforderungen in Betracht kommen als für die bisherige Nutzung, so dass sich die Frage der Genehmigungsfähigkeit neu stellt (vgl. BVerwG, U.v. 18.11.2010 - 4 C 10.09 - BVerwGE 138, 166 Rn. 12 zu § 29 BauGB; BayVGH, B.v. 10.6.2010 - 1 ZB 09.1971 - juris Rn. 15; B.v. 22.8.2013 - 15 ZB 12.1984 - juris Rn. 9).
  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2014 - 15 CS 13.1863
    Nach dieser Bestimmung bleibt eine Baugenehmigung als Verwaltungsakt wirksam, solange und soweit sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist, also unabhängig von der Entscheidung der Behörde durch Wegfall des Regelungsobjekts, durch inhaltliche Überholung, einseitigen Verzicht oder Antragsrücknahme oder aufgrund geänderter Sach- oder Rechtslage gegenstandslos geworden ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2012 - 6 C 3/11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 19 ff.; OVG Rh-Pf, U.v. 12.3.2013 - 8 A 11152/12 - NVwZ-RR 2013, 672/673; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl. 2013, § 43 Rn. 41a).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 3 S 1467/07

    Bebauungsplan; Bestandsschutz für Schweinemastbetrieb trotz

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2014 - 15 CS 13.1863
    Ein solcher Umstand kann - schon mit Blick auf die damit verbundenen Investitionen - regelmäßig dann angenommen werden, wenn eine andere Nutzung aufgenommen wird (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2003 - 15 B 00.1363 - VGH n.F. 56, 82/88; VGH BW, U.v. 4.3.2009 - 3 S 1467/07 - BauR 2009, 1881; vgl. auch BVerwG, B.v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 - NVwZ 2001, 557 f.; Schlarmann/Ruttloff, DVBl 2012, 869/872).
  • BVerwG, 21.11.2000 - 4 B 36.00

    Anlagen des Bundes; öffentliche Zweckbestimmung; Vorhaben der Landesverteidigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2014 - 15 CS 13.1863
    Ein solcher Umstand kann - schon mit Blick auf die damit verbundenen Investitionen - regelmäßig dann angenommen werden, wenn eine andere Nutzung aufgenommen wird (vgl. BayVGH, U.v. 20.2.2003 - 15 B 00.1363 - VGH n.F. 56, 82/88; VGH BW, U.v. 4.3.2009 - 3 S 1467/07 - BauR 2009, 1881; vgl. auch BVerwG, B.v. 21.11.2000 - 4 B 36.00 - NVwZ 2001, 557 f.; Schlarmann/Ruttloff, DVBl 2012, 869/872).
  • BVerwG, 11.04.1975 - 4 B 37.75

    Zulässigkeit einer Kraftfahrzeugreparaturwerkstatt im Mischgebiet

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2014 - 15 CS 13.1863
    Zu diesen Betrieben zählen Kfz-Werkstätten, die Karosseriereparaturarbeiten durchführen, schon deswegen nicht, weil sie nach der grundsätzlich gebotenen typisierenden Betrachtungsweise (vgl. BVerwG, B.v. 28.2.2008 - 4 B 60/07 - NVwZ 2008, 786 Rn. 10 ff.; BayVGH, U.v. 8.3.2013 - 15 B 10.2922 - juris Rn. 23; Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2013, § 4 BauNVO Rn. 73) aufgrund ihrer geräuschintensiven Arbeiten das Wohnen stören (vgl. BVerwG, B.v. 11.4.1975 - IV B 37.75 - BauR 1975, 396; OVG Rh-Pf, U.v. 14.1.2000 - 1 A 11751/99 - BauR 2000, 527; Stock in König/Roeser/ Stock, BauNVO, § 4 Rn. 41a).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.03.2013 - 8 A 11152/12

    Nutzungsuntersagung für Diskothek nach langjähriger Nutzungsunterbrechung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2014 - 15 CS 13.1863
    Nach dieser Bestimmung bleibt eine Baugenehmigung als Verwaltungsakt wirksam, solange und soweit sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist, also unabhängig von der Entscheidung der Behörde durch Wegfall des Regelungsobjekts, durch inhaltliche Überholung, einseitigen Verzicht oder Antragsrücknahme oder aufgrund geänderter Sach- oder Rechtslage gegenstandslos geworden ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2012 - 6 C 3/11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 19 ff.; OVG Rh-Pf, U.v. 12.3.2013 - 8 A 11152/12 - NVwZ-RR 2013, 672/673; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 14. Aufl. 2013, § 43 Rn. 41a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2013 - 2 A 2520/12

    Bauaufsichtliches Einschreiten gegen die Nutzung des 1. Obergeschosses eines

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2014 - 15 CS 13.1863
    Erforderlich ist vielmehr - ähnlich wie beim Rechtsinstitut der Verwirkung, das neben dem Zeitmoment ein Umstandsmoment voraussetzt - das Hinzutreten weiterer Umstände, die eine endgültige Aufgabe des Nutzungswillens nach außen dokumentieren (vgl. OVG NRW, U.v. 9.8.2013 - 2 A 2520/12 - juris Rn. 14; ThürOVG, B.v. 29.11.1999 - 1 EO 658/99 - BauR 2000, 719).
  • VGH Bayern, 19.05.2011 - 2 B 11.353

    Nutzungsuntersagung eines Altenwohnheims - zur Frage der tatsächlichen Nutzung

    Auszug aus VGH Bayern, 28.02.2014 - 15 CS 13.1863
    Denn es ist im Allgemeinen unverhältnismäßig, eine offensichtlich materiell legale Nutzung zu untersagen, ohne den Bauherrn vorher - vergeblich - aufgefordert zu haben, einen Bauantrag zu stellen (Art. 76 Satz 3 BayBO) bzw. ohne über einen bereits gestellten Bauantrag entschieden zu haben (vgl. BayVGH, U.v. 19.5.2011 - 2 B 11.353 - BayVBl 2012, 86).
  • OVG Thüringen, 29.11.1999 - 1 EO 658/99

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baueinstellung;

  • BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92

    Anspruch auf Ersatz beschädigter, durch Bankeinbruch abhanden gekommener

  • VGH Bayern, 01.02.2007 - 2 B 05.2470
  • VGH Bayern, 08.03.2013 - 15 B 10.2922

    Bauantrag für Bürocontainer, Dieseltankstelle, Lagerplatz; Nutzungsänderung von

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2000 - 1 A 11751/99

    Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets

  • VGH Bayern, 10.06.2010 - 1 ZB 09.1971

    Berufungszulassung (abgelehnt)

  • VGH Bayern, 22.08.2013 - 15 ZB 12.1984

    Anspruch des Nachbarn auf Einschreiten gegen Geräuscheinwirkungen aus dem

  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 9 CS 13.1226

    Nutzungsuntersagung; Wohnnutzung eines Grenzgebäudes; Anfechtungsklage; Antrag

  • VGH Hessen, 12.04.2016 - 4 A 1438/15

    Bestandsschutz trotz Nutzungsunterbrechung

    Letzteres ist der Fall, wenn das Regelungsobjekt wegfällt, die getroffene Regelung inhaltlich überholt wird, die Regelung aufgrund geänderter Sach- und Rechtslage gegenstandslos wird oder wenn ein eindeutiger einseitiger Verzicht erklärt wurde (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28. Februar 2014 - 15 CS 13.1863 -, juris, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 15 CS 15.44

    Reichweite einer Bau- bzw. Tekturgenehmigung bei der Änderung der Nutzung

    Voraussetzung für eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung ist nicht, dass tatsächlich andere Anforderungen an die geänderte Nutzung gestellt werden, sondern nur, dass derartige Anforderungen in Betracht kommen können und die Frage, ob dies tatsächlich der Fall ist, in einem Genehmigungsverfahren geprüft werden muss (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 15 CS 13.1863 - juris 15 m. w. N.; B.v. 19.5.2016 - 15 CS 16.300 - juris Rn. 32 m. w. N.; Molodovsky in Molodovsky/Famers, Bayerische Bauordnung, Stand März 2016, Art. 57 Rn. 224 ff. m.w.N).

    b) Zudem dürften die Bau- und Tekturgenehmigungen von 1965 und 1967 keine Wirkungen mehr entfalten, sondern sich nach der Aufgabe des Bäckereibetriebs und der Aufnahme der Vermietung als Wohnräume für dauerhafte Aufenthaltszwecke nach Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG auf andere Weise erledigt haben (vgl. dazu BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 15 CS 13.1863 - juris 17 ff. m. w. N.).

    Erforderlich ist vielmehr das Hinzutreten weiterer Umstände, die eine endgültige Aufgabe des Nutzungswillens nach außen dokumentieren Ein solcher Umstand kann aber - schon mit Blick auf die damit verbundenen Investitionen - regelmäßig angenommen werden, wenn eine andere Nutzung aufgenommen wird (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 15 CS 13.1863 - juris 19 m. w. N.).

  • VG Augsburg, 18.02.2016 - Au 5 K 14.1361

    Unzulässige Umnutzung eines Betriebsleiterwohnhauses für einen Gartenbaubetrieb

    Nach dieser Regelung bleibt ein Verwaltungsakt, hier die dem Rechtsvorgänger des Klägers erteilte Baugenehmigung aus dem Jahr 1967, wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist, d. h., wenn er unabhängig von einer behördlichen Entscheidung durch Wegfall des Regelungsobjekts, inhaltliche Überholung, einseitigen Verzicht, Antragsrücknahme oder aufgrund geänderter Sach- oder Rechtslage gegenstandslos geworden ist (BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 15 CS 13.1863 - juris Rn. 18 m. w. N.).

    Erforderlich ist vielmehr, ähnlich dem Rechtsinstitut der Verwirkung, dass neben dem Zeitmoment ein Umstandsmoment hinzutritt, welches eine endgültige Aufgabe des Nutzungswillens nach außen hin dokumentiert (vgl. OVG NRW, U.v. 9.8.2013 - 2 A 2520/12 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 15 CS 13.1863 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 02.11.2020 - 15 B 19.2210

    Umnutzung einer Bauruine durch Wiederwohnbarmachung

    Allein die (auch langjährige) Nichtweiterführung einer genehmigten Nutzung reicht daher in aller Regel nicht aus, um etwa auf eine "Erledigung" der genehmigten Nutzung durch dauerhaften Verzichtswillen schließen zu können (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 15 CS 13.1863 - juris Rn. 19 m.w.N.; ThürOVG, B.v. 29.11.1999 - 1 EO 658/99 - juris Rn. 28 f.).
  • VG Regensburg, 22.01.2019 - RN 6 K 16.960

    Rechtmäßige Beseitigungsanordnung für Gebäude im Außenbereich

    Die obergerichtliche Rechtsprechung stellt bei der Frage, wann eine Baugenehmigung seine Wirkung verliert, auf Art. 43 Abs. 2 BayVwVfG ab: "Ein Verwaltungsakt bleibt wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist." Auf andere Weise ist er erledigt, wenn er durch Wegfall des Regelungsobjekts, inhaltliche Überholung, einseitigen Verzicht, Antragsrücknahme oder aufgrund geänderter Sach- und Rechtslage gegenstandslos geworden ist (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 15 CS 13.1863 - juris).

    Er fordert einen dauerhaften Verzichtswillen, d.h. neben der langjährigen Nutzungsaufgabe müssen weitere Umstände hinzutreten, die eine endgültige Aufgabe des Nutzungswillens nach außen dokumentieren (vgl. BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 15 CS 13.1863 - juris; VG München, U.v. 12.11.2012 - M 8 K 11.5940 - juris).

  • VG Ansbach, 07.09.2015 - AN 9 K 14.00081

    Baugenehmigung,Nutzungsunterbrechung; Erledigung, Nutzungsaufgabe

    Nach dieser Regelung bleibt ein Verwaltungsakt, hier die dem Kläger 1996 erteilte Baugenehmigung, wirksam, solange und soweit er nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist, d.h., wenn er unabhängig von einer behördlichen Entscheidung durch Wegfall des Regelungsobjekts, inhaltliche Überholung, einseitigen Verzicht, Antragsrücknahme oder auf Grund geänderter Sach- oder Rechtslage gegenstandslos geworden ist (BayVGH v. 28.2.2014, 15 CS 13.1863 - juris m.w.N.).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt dazu im Beschluss vom 28. Februar 2014, 15 CS 13.1863 - juris, u.a. folgendes aus:.

  • VGH Bayern, 19.04.2023 - 9 ZB 22.1495

    Nutzungsänderung einer Pizzeria in eine Pizzeria mit Lieferservice

    Dies ist noch nicht bei jeder geänderten Anlagennutzung der Fall, da jede Nutzung eine gewisse Variationsbreite aufweist (BVerwG, U.v. 18.5.1990 - 4 C 49.89 - juris Rn. 37 - zum städtebaulichen Begriff), sondern erst, wenn die Variationsbreite überschritten wird und für die geänderte Nutzung andere bauordnungs- oder bauplanungsrechtlichen Anforderungen in Betracht kommen als für die bisherige Nutzung, so dass sich die Frage der Genehmigungsfähigkeit neu stellt (BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 15 CS 13.1863 - BeckRS 2014, 49146 m.w.N.).
  • VG Ansbach, 01.07.2015 - AN 9 K 14.01543

    Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung für Wettbüro

    Es sei unverhältnismäßig, eine offensichtlich materiell legale Nutzung zu untersagen, ohne den Bauherrn vorher aufgefordert zu haben, einen Bauantrag zu stellen bzw. ohne über einen bereitgestellten Bauantrag entschieden zu haben (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 15 CS 13.1863, juris RdNr. 12).
  • VG Ansbach, 12.05.2022 - AN 9 K 20.02573

    Nutzungsänderung einer Pizzeria in eine Pizzeria mit Lieferservice

    Voraussetzung für eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung ist nicht, dass tatsächlich andere Anforderungen an die geänderte Nutzung gestellt werden, sondern nur, dass derartige Anforderungen in Betracht kommen können und die Frage, ob dies tatsächlich der Fall ist, in einem Genehmigungsverfahren geprüft werden muss (BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 15 CS 13.1863 - BeckRS 2014, 49146 mit Verweis auf die Rechtslage zu Art. 69 Abs. 4 BayBO 1998, vgl. LT-Drs. 13/7008 S. 42).
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